Wer Kontakte zu Richterkreisen und Staatsanwälten hat oder die seiner Anwälte nutzen kann, hat schon einen Vorsprung im Bußgeldfundraising: Er/Sie weiß mehr über die Zielgruppe und hat ein Feingefühl dafür wie sie denkt und reagiert.
Ob er/sie schon die richtigen Kontakte für die Zuweisung von Geldauflagen hat – so der korrekte Begriff – wird sich erweisen müssen. Auf den folgenden Seiten geben wir Ihnen Tipps und bieten Arbeitshilfen für Ihr optimales Bußgeld-Fundraising.
In 4 Schritten zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihr Bußgeld-Fundraising optimal aufbauen:
Wenn Sie darüberhinaus Fragen zum Thema Bußgeld-Fundraising haben stehen wir Ihnen gerne unter Telefon 07531-282180 zur Verfügung.
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